Jargon Buster – Customer Due Diligence (CDD)
In dieser Ausgabe von Blancos Jargon Buster helfen wir Ihnen weiterhin, die vielen Abkürzungen in der Finanzwelt zu verstehen. In dieser Woche befassen wir uns mit einem Schlüsselprozess: der Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden (Customer Due Diligence, CDD).
CDD
Customer Due Diligence bezieht sich, wie Sie sich denken können, auf den Prozess des Kennenlernens Ihres Kunden. Dies ist wichtig, weil Kunden potenziell ein Risiko darstellen können, z. B. das Risiko von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Steuerhinterziehung. Die CDD spielt in allen Sektoren eine wichtige Rolle, aber insbesondere der Finanzsektor hat eine sogenannte „Gatekeeper”-Funktion.
CDD-Verpflichtungen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, z. B. in den Sanktionsgesetzen und den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Wertpapierfirmen haben häufig noch eine weitere CDD-Verpflichtung, die sich auf die MiFID-Vorschriften stützt. Dieses Gesetz verlangt von der Firma, den Kunden gut zu kennen, um zu sehen, ob die von der Firma angebotenen Produkte und Dienstleistungen für den Kunden geeignet sind.
Wie sieht ein CDD-Verfahren aus?
Ein CDD-Verfahren umfasst immer die Schritte der Identifizierung und Überprüfung des Kunden (und seiner Vertreter und wirtschaftlichen Eigentümer) und der Sammlung ausreichender Informationen, um das Risiko zu bestimmen, wie z. B. das Land des Wohnsitzes, die Branche, in der ein Kunde tätig ist, die rechtliche Geschäftsstruktur, die Herkunft der Vermögenswerte, ob der Kunde eine politisch exponierte Person ist oder auf einer Sanktionsliste steht, ob es eine schlechte Presse über den Kunden gibt, usw. Da die Rechtsvorschriften „risikobasiert” sind, muss das Unternehmen selbst die Risiken abwägen und die erforderliche Tiefe der Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden bestimmen.
Wird der Kunde nach Abschluss der Untersuchung von dem Unternehmen akzeptiert, muss der Kunde überwacht und die Kundenakte in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Bestimmte Ereignisse können auch zu einer Überprüfung oder einer anderen Risikoeinstufung des Kunden führen, was auch als „ereignisorientierte Überprüfung” bezeichnet wird.
Nicht nur Kunden
Obwohl wir bisher nur über „Kunden” gesprochen haben, geht es bei der CDD oft nicht nur um Kunden. Sie sollten nicht nur Ihre Kunden kennen, sondern auch im weiteren Sinne wissen, mit wem Sie Geschäfte machen, z. B. mit Lieferanten, Geschäftspartnern oder Beteiligten, in die Sie investieren.
Halten Sie Ausschau nach unserem nächsten Artikel, in dem wir den Finanzjargon entlarven werden!