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Jargon Buster - AIFMD

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Die Finanzwelt ist voll von Jargon und Abkürzungen. Manchmal ist es nützlich, den Hintergrund eines Ausdrucks zu kennen, um seine Relevanz und Bedeutung wirklich zu verstehen. In dieser Ausgabe der Blanco-Serieüber Finanzjargons konzentrieren wir uns daher auf die AIFMD, die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds.

Was ist die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds?

Die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Managers) trat am 21. Juli 2011 in Kraft und hat eine zweijährige Umsetzungsfrist. Am 22. Juli 2013 traten die Anforderungen der AIFM-Richtlinie offiziell in Kraft. Die AIFMD ist ein Regulierungsrahmen für u.a. Private Equity‑, Hedge‑, Infrastruktur‑, Immobilien‑, Aktien- und Rentenfonds, die in der Europäischen Union registriert sind, und zielt darauf ab, die Transparenz gegenüber Investoren und Regulierungsbehörden zu erhöhen und die Finanzstabilität zu stärken. Sie setzt Standards für die private Kapitalbeschaffung, die Vergütungspolitik, die Risikoüberwachung und die Berichterstattung. 

Die globale Finanzkrise 2008 und alternative Anlagen

Die Finanzkrise von 2008 war der Hauptauslöser für die AIFMD. Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die Aktivitäten von Verwaltern alternativer Investmentfonds (wie Private Equity- und Hedge-Fonds) in erheblichem Maße zur Verstärkung und Verbreitung der Risiken beigetragen haben, die das Finanzsystem in der Zeit nach der Finanzkrise 2008 erschütterten. Mit der AIFMD will die Europäische Kommission die Aktivitäten von Verwaltern alternativer Investmentfonds auf europäischer Ebene regulieren.

Was bringt die AIFMD mit sich?

Wie der Name schon sagt, zielt die AIFMD auf die Regulierung der Fondsmanager von alternativen Investmentfonds ab. Fondsmanager müssen für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Lizenz beantragen. Für die Erteilung der Lizenz gelten eine Vielzahl von Anforderungen. So gibt es beispielsweise Anforderungen an das Mindestkapital und die Zuverlässigkeit und Eignung der Entscheidungsträger. Darüber hinaus gibt es u.a. Regeln für einen kontrollierten und soliden Geschäftsbetrieb, eine Verwahrstelle und eine angemessene Vergütungspolitik.

Neben den Vorschriften für die Zulassung erlegt die Richtlinie dem Verwalter laufende Anforderungen auf, z. B. in Bezug auf die Vermeidung von Interessenkonflikten, die Durchführung eines angemessenen Risiko- und Liquiditätsmanagements, die Gewährleistung einer unabhängigen Bewertung der Vermögenswerte und verschiedene Transparenzpflichten.

In der EU tätige Fondsmanager müssen die Richtlinie einhalten, auch wenn der Fonds außerhalb der EU-Grenzen niedergelassen ist.

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